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Seit Anfang des Jahres bekomme ich ALG II, das reicht aber nicht aus. Von 657 Euro im Monat bleiben mir nach Abzug von Miete und Ratenzahlungen für das Auto und Versicherungen nur 120 Euro zum Leben. Jetzt habe ich meine Rente eingereicht und eine Nachzahlung bekommen. Dafür will die ARGE das gezahlte ALG II von mir für drei Monate zurück, insgesamt 1957 Euro. Ich habe mein Leben lang gearbeitet - ist das rechtens?
Ich habe seit dem 1. September dieses Jahres eine Eingliederungs-Maßnahme aufgenommen, der Träger bezahlt erst ab dem 10. Oktober rückwirkend für den Monat September. Die Arbeitsagentur hingegen hatte mir bereits Leistungen für den Monat September überwiesen und fordert das Geld nun zurück. Das bedeutet, dass ich das Geld, das ich am 10.Oktober aus dem ABM-Job für September bekomme, an die Arbeitsagentur zurückzahlen muss. Dann habe ich allerdings bis zur nächsten Zahlung aus der ABM-Tätigkeit - am 10. November - kein Geld mehr zur Verfügung. Was kann ich tun?
Zurzeit erhalte ich nur Kosten zur Unterkunft, weil meine Frau inzwischen für weitere ALG II-Leistungen zuviel verdient. Von den knappen Unterkunftskosten fordert die ARGE von mir vorher zuviel gezahlte Leistungen zurück. Darf das monatlich mehr als 30 Prozent meiner erhaltenen Zahlungsbeträge sein?
Ich habe eine Rückzahlung für Wasser- und Heizkosten von der Hausverwaltung bekommen, weil ich sehr sparsam war! Jetzt befürchte ich, dass das Geld auf meine monatlichen ALG II-Zahlungen angerechnet wird. Wie kann die ARGE überhaupt erfahren, dass ich eine Rückzahlung bekommen habe und dass dadurch möglicherweise eine Rückforderung an mich besteht?
Mein Sohn hatte zum 1. Januar 2007 ALG II beantragt. Zu dem Zeitpunkt waren nur ein paar Euro auf seinem Konto. Jetzt will ihm die ARGE ein Guthaben anrechnen, das im September 2006 auf diesem Konto war. Ist das rechtlich zulässig? Die Bank hat den Besitzer gewechselt und alle Konten wurden umgeschrieben.