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Ich beziehe ALG II. Durch einen Bandscheibenvorfall bin ich seit längerer Zeit arbeitsunfähig und mein Arzt hat mich – vorläufig für weitere 4 Wochen - krankgeschrieben. Es ist eine langwierige Sache, und ich weiß nicht, wie es finanziell weitergeht, wenn ich noch länger krank bin. Erhalte ich nach 6 Wochen Krankengeld? Oder wird mir im ALG II-Bezug der Leistungsbetrag, wie beim Krankengeld üblich, gekürzt? Ich befürchte eine Kürzung des für mich ohnehin knappen Regelsatzes, weil ich nicht vermittelbar bin.
Ich bekomme ALG II, aber die Bearbeitung meines Folgeantrags hat sich verzögert. Nach einer Grippeimpfung habe ich einen epileptischen Anfall erlitten und musste einen Tag ins Krankenhaus eingeliefert werden. Von dort bekam ich eine "Aufforderung zur Klärung der Kostenübernahme". Ich dachte, es müsste alles in Ordnung sein. Dann habe ich vom Krankenhaus eine Privat-Rechnung erhalten und mir wurde klar, dass ich gar nicht mehr bei der AOK versichert war. Ich soll 900 Euro selbst bezahlen. Ich brauche außerdem regelmäßig Medikamente. Die ARGE hat mich nicht darüber informiert, dass ich mich selbst versichern soll. Was kann ich jetzt machen?
Ich bin 38 Jahre alt, erwerbslos und überlege mir, den Antrag auf ALG II zu stellen. Zurzeit werde ich noch von meinen Eltern unterstützt, die ich auch mit pflege - mein Vater ist ein Pflegefall. Künftig möchte ich aber wieder mehr auf eigenen Beinen stehen. Auch beruflich. Da ich selbst auch chronisch krank bin, ist die Krankenversicherung für mich sehr wichtig. Muss ich für ALG II die Krankenkasse wechseln? Jetzt bin ich in der BEK.
Mein Mann bezieht noch für zwei Monate Arbeitslosengeld I. Er will sich selbständig machen und ist dabei,mögliche Zuschüsse zu beantragen. Jetzt ist er seit zwei Wochen krank geschrieben. Wir wissen nicht: Wird sein ALG I-Leistungsbezugsraum durch die Krankheitstage verlängert? Hat er möglicherweise Nachteile bei der Beantragung möglicher Zuschüsse?
Ich bin 45 Jahre alt und habe 15 Jahre in der Altenpflege bei einer kirchlichen Einrichtung gearbeitet. Vermutlich bekomme ich demnächst meine Kündigung, weil meine Stelle eingespart wird. Ich weiß, dass ich mich dann arbeitslos melden muss, aber mein Problem ist, dass ich psychisch und körperlich krank bin, mich mittlerweile auch nur noch zur Arbeit schleppen kann. Was ist, wenn ich mich deswegen nicht persönlich arbeitslos melden kann, wie es vorgeschrieben ist? Was könnte ich dann machen? Kann ich jemand anderen beauftragen, mich arbeitslos zu melden?