ALG II - Antragstellung

Häufige Fragen und Antworten


•    ALG II – Angst vor der Antragstellung!
•    Übergangsgeld beim ALG II – muss ich einen Extra-Antrag stellen?
•    Verspäteter ALG II – Antrag: Muss ich mit Sanktionen rechnen?
•    ALG II – Beantragung nach Zahlungsunterbrechung – muss ich einen komplett neuen Antrag stellen?
•    Ergänzendes ALG II – Antragsverfahren - laufen die normalen ALG II-Zahlungen weiter?

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ALG II – ich habe Angst vor der Antragstellung!

Balkenrot Ich bin 37 Jahre alt, seit längerer Zeit arbeitslos und habe bisher von meinem Ersparten gelebt. Ich möchte nicht zur ARGE  und dort ALG II beantragen, weil ich befürchte, dass ich davon nicht mehr loskomme. Was kann ich tun?

Das Antragsverfahren ist zwar zugegebenermaßen recht kompliziert, aber wenn Sie den Antrag ausgefüllt und abgegeben haben, wird Ihnen vielleicht ALG II gewährt. Dadurch haben Sie dann zumindest eine Absicherung….

Übergangsgeld beim ALG II – muss ich einen Extra-Antrag stellen?

Balkenrot Ich werde demnächst ALG II beantragen müssen. Vielleicht habe ich Anspruch auf den Übergangszuschlag. Muss ich dafür einen gesonderten Antrag stellen?

Wenn Ihr Arbeitslosengeld I (gegebenenfalls inklusive Wohngeld) höher ist
als das ALG II, das Sie anschließend erhalten, dann wird  Ihr Anspruch auf den Übergangszuschlag….

Verspäteter ALG II – Antrag: Muss ich mit Sanktionen rechnen?

Balkenrot Ich möchte einen ALG II-Antrag stellen, weil ich mit meinem geringen Einkommen aus meiner kleinen Änderungsschneiderei nicht überleben kann. Bis wann muss ich den Antrag abgegeben haben? Ich habe gehört, das geht nur zum 1. Januar oder zum 1. Juli. Welche Sanktionen gibt es, wenn ich den Antrag außerhalb dieser Termine einreiche?

Das ist ein Missverständnis: Sie können den Antrag….

ALG II-Beantragung nach Zahlungsunterbrechung – muss ich einen komplett neuen Antrag stellen?

Balkenrot Ich habe bis Februar diesen Jahres sechs Monate ALG II bezogen, dann aber zwei Mal
selbst einen Job gefunden und jeweils drei Monate gearbeitet. Leider wurde mir beide Male schon in der Probezeit gekündigt. Mein Anspruch auf reguläres Arbeitslosengeld hat sich deshalb auch nicht erhöht. Genügt jetzt ein Folgeantrag für ALG II, damit ich die Zahlungen wieder bekomme, oder muss ich jetzt einen komplett neuen Antrag bei der ARGE stellen? Habe ich weiterhin Anspruch auf die befristete Zulage?


Möglicherweise müssen Sie keinen komplett neuen Antrag ausfüllen, wenn sich außer der zwischenzeitlichen Beschäftigungsverhältnisse nichts Gravierendes geändert hat. Wenn Sie erneut ALG II beantragen, sind die Voraussetzungen für den befristeten Zuschlag vermutlich…

Ergänzendes ALG II-Antragsverfahren - laufen die normalen ALG II-Zahlungen weiter?

Balkenrot Meine Frau bekommt monatlich 990 Euro Gehalt und ich bekomme 192 ALG-II. Damit  unterschreiten wir unseres Erachtens die Grenze zum Bezug für ergänzendes ALG II.  Meine Frage: Wird die normale ALG-II – Zahlung für die Dauer der Bearbeitung unterbrochen, wenn wir jetzt einen Antrag auf diese zusätzlichen Zahlungen stellen? Wenn ja, wäre das fatal und wir würden uns das wirklich überlegen. Denn zwei Monate – und so lange dauert so ein Antragsverfahren ja wohl mindestens - mal eben auf je 192 Euro verzichten zu müssen, das geht bei uns nicht…

Das so genannte "ergänzende ALG II" (auch "Aufstocker" genannt)  kommt nur für Geringverdiener in Frage, die…