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Steht mir Umzugsgeld zu, wenn ich nur Anspruch auf ALG II habe? Ich habe die sichere Zusage, an einem anderen Ort eine Beschäftigung aufnehmen zu können, allerdings ist der Ort mehr als 400 km von meinem jetzigen Wohnort entfernt. Könnte ich sonst andere Leistungen statt Umzugsgeld beantragen? Wo gibt es die Formulare, um zusätzliche Gelder dieser Art zu beantragen?
Mein Mann ist 36 Jahre alt, arbeitsloser Lagertechniker und wird vermutlich demnächst ALG II beantragen müssen, denn er bekommt immer nur Jobs bei Zeitarbeitsfirmen angeboten, befristet und schlecht bezahlt. Darum möchte er sich für den Arbeitsmarkt weiterbilden, zum Beispiel den Gabelstaplerschein machen oder Englischkurse belegen. Aber die Arbeitsagentur will ihm nichts bewilligen, nur dann, wenn er konkret einen Job in Aussicht hätte. Ist das korrekt? Außerdem möchte mein Mann nur im engen Umkreis unseres Wohnortes arbeiten, um sich nicht von mir und unseren Kindern trennen zu müssen.
Unsere Tochter ist 21 Jahre alt und hätte gute Chancen, sich in Spanien eine Existenz als Model aufzubauen. Sie wurde während des Urlaubs angesprochen, ob sie einen Vertrag mit einer Agentur schließen wolle. Wir waren sehr skeptisch, aber die Agentur ist seriös, der Inhaber ist uns bekannt. In der ersten Zeit würde sie aber noch wenig verdienen. Noch ist sie hier arbeitslos gemeldet. Könnte sie die Jobsuche im Ausland von der Arbeitsagentur finanziert bekommen?
Seit einem Jahr beziehen wir nun ALG II. Jetzt hat mein Mann endlich wieder Arbeit gefunden. Wir haben gehört, dass eine Prämie in Höhe von 1500 Euro gezahlt werden kann, wenn man selber eine Arbeit findet. Wir könnten dieses Geld gut brauchen, da der erste Lohn erst in 6 Wochen gezahlt wird und wir sonst weder Geld für Miete noch für Lebensmittel hätten und mit 3 kleinen Kindern ist das nicht zu bewältigen. Auf Anfrage bei der ARGE sagte man uns aber, dass nur die Möglichkeit für ein zinsloses Darlehen in Höhe von 1000 Euro besteht. Ich wüsste gern, ob es für die Prämie in Höhe von 1500 Euro irgendeine Rechtsgrundlage gibt oder ob die Gewährung im Ermessen der ARGE liegt.
Ich bin Bürokauffrau, 47 Jahre alt, schon länger arbeitslos und leider immer noch ALG II Empfängerin. Ich wohne in einer ländlichen Gegend und bewerbe mich seit einiger Zeit verstärkt in der nächsten Großstadt, in Köln, weil ich dort bessere Jobaussichten habe. Das verursacht aber jede Menge Kosten – kann ich dafür im Voraus Zuschüsse beantragen?