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Ich bin 59 Jahre alt, langfristig arbeitslos und bekomme ALG II. Ich habe
Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis bis Ende letzten Jahres, seit Januar bin ich wieder arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld. Jetzt habe ich erfahren, dass mein früherer Arbeitgeber wieder jemanden braucht - als Krankheitsersatz. Könnte ich bei meinem ehemaligen Chef einen Nebenjob für einen möglichen Hinzuverdienst annehmen?
Ich habe eine Frage zur Einkommensanrechnung: Für mich als ALG II-Empfänger habe ich die 100 Euro- Freibetragsregelung und die entsprechende Staffelung der Einkommensbereinigung beansprucht. Unsere Kinder verdienen sich ein Taschengeld durch kleine Jobs wie Zeitungen, Prospekte austragen dazu, im Schnitt jeder um die 30-40 €im Monat. Gilt der Freibetrag nur einmal oder dürfen die Kinder ihren Verdienst behalten?
Ich beziehe ALG I und habe immer mal wieder einen Nebenjob, bei dem ich etwas dazu verdiene. Jetzt hat mir ein Freund gesagt, dass Nebenverdienste bei der Arbeitsagentur angegeben werden müssen. Wie muss ich das machen und für welchen Zeitraum?
Mein Mann hatte einen Ein-Euro-Job. Jetzt hat er wieder reguläre Arbeit gefunden und bekommt auch kein ALG II mehr. Muss er den Ein-Euro-Job formgerecht kündigen, mit einer bestimmten Kündigungsfrist?