• Ein-Euro-Job – kann ich Urlaub machen?
• Neuer Job – wann habe ich Anspruch auf Urlaub?
• ALG II – wie viel Urlaub steht mir pro Jahr zu?
• Eingliederungsvereinbarung – wie kann ich meinen Urlaub regeln?
• Urlaubsmeldung – besser schriftlich oder telefonisch?
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Ich habe einen Ein-Euro-Job, mit dem ich auch ganz zufrieden bin. Meine Frage: Habe ich Urlaubsanspruch? Wir bekommen Besuch und wollen vorher renovieren. Also ich bleibe am Ort. Mein Chef hat nichts dagegen. Muss ich trotzdem noch mit der Arbeitsagentur sprechen? Ich habe noch keinen Urlaub gehabt bisher.
Nach meiner Arbeitslosigkeit habe ich jetzt gerade einen Job bei einer Tankstelle angetreten. Ich weiß aber nicht, ab wann ich Anspruch auf meinen Jahresurlaub habe und wie viele Tage das sind…
Seit längerer Zeit beziehe ich ALG II. Im April diesen Jahres war ich für drei Wochen im Urlaub. Das hatte ich der ARGE mitgeteilt und von meinem Berater die Zustimmung bekommen. Anschließend sollte ich mich sofort telefonisch oder persönlich melden, was ich auch getan habe. Jetzt würde ich gern wieder Urlaub machen, habe aber gehört, dass man als Arbeitsloser nur insgesamt drei Wochen Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr hat. Muss ich jetzt mit dem Urlaub bis Aprilnächsten Jahres warten?
Ich habe als ALG II - Empfänger eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet, in der mir eine Ortsabwesenheit von 21 Tagen erlaubt ist.
Ich beziehe ALG II und möchte Ende des Monats für 3 Wochen wegfahren. Das muss ich ja der Arbeitsagentur melden. Ich habe nun dazu gelesen, man kann es telefonisch oder auch schriftlich regeln. Ich tendiere dazu, meinem Sachbearbeiter einen kurzen Brief zu schreiben und ihm meinen Abwesenheitszeitraum mitzuteilen. Erfolgt die Genehmigung seitens der Arbeitsagentur dann auch schriftlich?